Cybermobbing – Polizei OBK

CYBERMOBBING

Text:  Kreispolizeibehörde Oberbergischer Kreis
Wenn Kinder andere Kinder online schikanieren

Mia ist seit einem halben Jahr auf einer neuen Schule. Die 12-Jährige ist ein eher in sich gekehrtes Mädchen. Wie alle anderen Mitschüler ist Mia auch in der Klassen-WhatsApp-Gruppe. Seit einiger Zeit werden dort Bilder ihres Instagram-Accounts gepostet, die nachträglich zu ihrem Nachteil verändert wurden. Entsprechende Kommentare folgten schnell. Waren es anfangs nur wenige, vergeht seit Wochen kein Tag ohne Hass-Posts gegen Mia. Sie fühlt sich allein und hilflos und zieht sich immer weiter zurück. Erst als sie es nicht mehr aushält, vertraut sie sich ihren Eltern an.
Heutzutage sind viele Kinder und fast alle Jugendlichen im Internet unterwegs. Sie tauschen mit Freunden Nachrichten sowie Fotos aus und nutzen Soziale Netzwerke. In der vermeintlichen Sicherheit dieses nur scheinbar anonymen Netzes lassen sich manche dazu verleiten, andere zu beleidigen oder anzugreifen.

Expertinnen-Interview mit Christina Hilburg, Schulsozialarbeit Fachbereich Schulen der Gemeinde Lindlar
Cybermobbing ist digitale Gewalt

Von Cybermobbing spricht man dann, wenn Personen oder Gruppen eine Person online, zum Beispiel in Chats oder Sozialen Medien, absichtlich und systematisch belästigen, bedrohen, bloßstellen und ausgrenzen. Mit der Zeit beteiligen sich immer mehr Mittäter an dem Mobbing.
Cybermobbing ist zwar kein eigener Straftatbestand, kann aber Handlungen, die gegen das Gesetz verstoßen, beinhalten. Mögliche Straftaten sind zum Beispiel Beleidigung, Üble Nachrede, oder Verletzung der Persönlichkeitsrechte. Selbst wenn die Täter nicht strafmündig sind, können sie zivilrechtlich vom Opfer belangt werden. Da sind selbst 10-Jährige nicht vor Schmerzensgeld- oder Schadenersatzzahlungen gefeit (§ 828 BGB). Der bekannte Spruch „Eltern haften für ihre Kinder“ greift hier meist nicht

Cybermobbing Polizei beratungde
Die wichtigsten Präventions-Tipps:
  • Reden Sie mit Ihrem Kind über die möglichen Gefahren im Internet, auch über Cybermobbing.
  • Wichtig ist, dass Sie Ihrem Kind klar machen, dass es sich bei Problemen jederzeit an Sie oder eine andere Vertrauensperson wenden kann.
  • Erklären Sie Ihrem Kind, dass es besser ist, möglichst wenig Daten von sich im Internet preiszugeben. Dazu gehören auch Bilder und Videos.
  • Sprechen Sie mit Ihrem Kind über die Sicherheits- und Privatsphäre-Einstellungen für die jeweilige Plattform und die Accounts. Schauen Sie gegebenenfalls gemeinsam, wie Sie die Einstellungen vornehmen können, z.B. dass der Account nicht für jedermann frei einsehbar ist.
    Eine
  • Freundschaftsanfrage von einem Unbekannten? Erläutern Sie Ihrem Kind, dass es besser ist bei Freundschaftsanfragen Vorsicht walten zu lassen und die Anfragen genau zu prüfen.
Was tun bei Cybermobbing?
  1. Wird Ihr Kind in einem Sozialen Netzwerk gemobbt, melden Sie das Mobbing dem Anbieter des Netzwerks, damit dieser den Account des Mobbers sperren kann.
  2. Sind Bilder oder Video von Ihrem Kind ohne Erlaubnis veröffentlicht worden, lassen Sie diese löschen. In Sozialen Medien kann der Netzwerkbetreiber das vornehmen. Über einen Anwalt kann zudem eine Unterlassungsverpflichtungserklärung gegen den Cybermobber erwirkt werden.
  3. Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei. Dafür ist die Dokumentation des Mobbings wichtig. Sichern Sie gemeinsam mit Ihrem Kind, z.B. mittels Screenshots, wer zu welcher Zeit das Foto, Video, die Beleidigung, Nötigung oder Bedrohung gemacht oder auch geteilt hat und speichern Sie Chat-Unterhaltungen ab. Eine Anzeige kann bei der Internetwache (https://internetwache.polizei.nrw/) auch online gestellt werden.
Cybermobbing
Weitere Tipps und Informationen …
… gibt es im Internet unter:
www.polizei-beratung.de oder www.polizei-für-dich.de
Das Kommissariat Kriminalprävention/ Opferschutz steht bei Fragen
ebenfalls zur Verfügung unter: kpo.obk@polizei.nrw.de

Bildquelle: polizei-beratung.de

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