Elternzeit & Elterngeld
Elternzeit 2026: Wie lange kann ich Elternzeit nehmen, wann muss ich sie anmelden und was gibt es zu beachten?
Elternzeit 2026 einfach erklärt: Alle wichtigen Fristen, Regelungen, Teilzeit, Kündigungsschutz, Elterngeld und Anlaufstellen im Bergischen Land.
Ein Baby verändert das Leben – und oft auch den Berufsalltag. Viele Eltern fragen sich deshalb schon während der Schwangerschaft: Wie lange kann ich Elternzeit nehmen? Wann muss ich die Elternzeit beim Arbeitgeber anmelden? Bekomme ich während der Elternzeit Geld? Kann ich in Teilzeit arbeiten? Und was gilt eigentlich für Väter?
Wir von Bergische Familie haben die wichtigsten Informationen zur Elternzeit 2026 für euch zusammengestellt. Dabei erklären wir euch die gesetzlichen Regelungen möglichst verständlich und zeigen euch auch, an wen ihr euch im Bergischen Land, zum Beispiel in Bergisch Gladbach, Gummersbach oder Wipperfürth, wenden könnt.
Wichtig: Elternzeit und Elterngeld sind zwei unterschiedliche Dinge. Elternzeit ist eine gesetzlich geschützte Auszeit vom Beruf. Elterngeld ist eine finanzielle Familienleistung, die den wegfallenden Verdienst nach der Geburt teilweise ausgleichen kann.
Was ist Elternzeit?
Die Elternzeit ermöglicht es Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, sich nach der Geburt eines Kindes ganz oder teilweise von der Arbeit freistellen zu lassen, um das eigene Kind zu betreuen und zu erziehen. Pro Kind hat grundsätzlich jeder Elternteil einen eigenen Anspruch auf bis zu drei Jahre Elternzeit. Dabei spielt es keine Rolle, ob auch der andere Elternteil Elternzeit nimmt. Die Elternzeit kann bereits ab der Geburt beginnen. Bei der Mutter schließt sie sich normalerweise an die Mutterschutzfrist nach der Geburt an. Ein Teil der Elternzeit kann außerdem später genutzt werden: Bis zu 24 Monate können zwischen dem dritten Geburtstag und dem Tag vor dem achten Geburtstag des Kindes genommen werden.
Das ist für viele Familien besonders praktisch. Denn manchmal wird die zusätzliche Zeit zu Hause nicht direkt nach der Geburt benötigt, sondern beispielsweise erst zum Kindergartenstart, zur Einschulung oder wenn ein Geschwisterkind geboren wird.
Wie lange darf ich Elternzeit nehmen?
Die wichtigste Zahl lautet: 3 Jahre Elternzeit pro Elternteil und Kind. Dabei gelten folgende Möglichkeiten:
• bis zu 3 Jahre Elternzeit pro Elternteil
• Beginn frühestens ab der Geburt
• bis zu 24 Monate können zwischen dem 3. und 8. Geburtstag genommen werden
• Elternzeit kann von Mutter und Vater gemeinsam oder getrennt genommen werden
• jeder Elternteil hat einen eigenen Anspruch
• grundsätzlich kann die Elternzeit in bis zu drei Zeitabschnitte aufgeteilt werden
Mehr als drei Zeitabschnitte sind möglich, wenn der Arbeitgeber zustimmt.
Beispiel für eine flexible Aufteilung:
Eine Mutter nimmt beispielsweise direkt nach dem Mutterschutz 12 Monate Elternzeit. Anschließend arbeitet sie wieder. Einige Jahre später möchte sie ihr Kind beim Start in die Schule intensiver begleiten und nimmt dafür weitere 12 Monate Elternzeit. Das ist grundsätzlich möglich, sofern die entsprechenden Voraussetzungen und Anmeldefristen eingehalten werden.
Elternzeit anmelden: Welche Frist gilt 2026?
Eine der wichtigsten Fragen für werdende Eltern lautet: Wann muss ich Elternzeit anmelden?
Für Elternzeit innerhalb der ersten drei Lebensjahre gilt grundsätzlich: 7 Wochen vor Beginn
Die Elternzeit muss spätestens sieben Wochen vor dem gewünschten Beginn in Textform beim Arbeitgeber angemeldet werden.
Für Elternzeit zwischen dem dritten und achten Geburtstag gilt eine längere Frist: 13 Wochen vor Beginn
Wer beispielsweise zum vierten Geburtstag des Kindes Elternzeit nehmen möchte, muss diese grundsätzlich 13 Wochen vorher anmelden.
Wichtig: Elternzeit ist kein klassischer Urlaubsantrag
Viele Eltern sprechen davon, dass sie „Elternzeit beantragen“. Juristisch ist das etwas anders: Elternzeit wird beim Arbeitgeber in Textform verlangt beziehungsweise angemeldet. Eine Zustimmung des Arbeitgebers ist grundsätzlich nicht erforderlich, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Eine Anmeldung per E-Mail ist grundsätzlich möglich. Trotzdem empfehlen wir euch, die Anmeldung gut zu dokumentieren und euch vom Arbeitgeber bestätigen zu lassen, für welchen Zeitraum die Elternzeit angemeldet wurde.
Was müssen Eltern bei der Anmeldung beachten?
Wer Elternzeit vor dem dritten Geburtstag anmeldet, muss gleichzeitig festlegen, für welche Zeiträume innerhalb der nächsten zwei Jahre Elternzeit genommen werden soll. Dieser sogenannte Bindungszeitraum ist wichtig. Überlegt euch deshalb möglichst vorher, wie ihr die Elternzeit aufteilen möchtet.
Ein typisches Beispiel:
Mama: 6 Monate Elternzeit
Papa: 2 Monate Elternzeit direkt nach der Geburt
Mama: weitere 6 Monate zu einem späteren Zeitpunkt
Eine solche Aufteilung kann möglich sein. Entscheidend sind die individuellen Zeiträume und die gesetzlichen Anmeldefristen.
Elternzeit für Väter: Was gilt?
Auch Väter haben einen eigenen Anspruch auf bis zu drei Jahre Elternzeit.
Der Vater muss also nicht darauf warten, dass die Mutter Elternzeit nimmt. Beide Eltern können gleichzeitig Elternzeit nehmen oder sich abwechseln. Wer als Vater direkt nach der Geburt Elternzeit nehmen möchte, sollte die Frist von sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit unbedingt im Blick behalten.
Unser Tipp für werdende Väter:
Wenn die Elternzeit direkt ab der Geburt beginnen soll, sollte die Anmeldung möglichst rechtzeitig vor dem errechneten Geburtstermin beim Arbeitgeber eingehen. Plant außerdem ausreichend Puffer ein. Ein Baby hält sich schließlich nicht immer an den errechneten Termin. 😊
Kann ich während der Elternzeit arbeiten?
Ja. Teilzeitarbeit während der Elternzeit ist grundsätzlich möglich.
Für Eltern von Kindern, die heute geboren werden, gilt: Während der Elternzeit darf die Erwerbstätigkeit durchschnittlich höchstens 32 Stunden pro Woche im Monat betragen. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht sogar ein Anspruch auf Teilzeit während der Elternzeit.
Dafür gelten unter anderem folgende Voraussetzungen:
• das Arbeitsverhältnis besteht bereits länger als sechs Monate,
• der Arbeitgeber beschäftigt in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer,
• die gewünschte Teilzeit soll mindestens zwei Monate dauern,
• die Arbeitszeit soll zwischen 15 und 32 Wochenstunden liegen,
• es dürfen keine dringenden betrieblichen Gründe entgegenstehen.
Gerade für Familien kann Teilzeit während der Elternzeit eine interessante Möglichkeit sein, um Beruf und Familienleben miteinander zu verbinden.
Bekomme ich während der Elternzeit Geld?
Hier kommt der wichtige Unterschied: Elternzeit selbst ist unbezahlt.
Während der Elternzeit zahlt der Arbeitgeber grundsätzlich kein normales Gehalt für die nicht geleistete Arbeitszeit. Allerdings könnt ihr unter bestimmten Voraussetzungen Elterngeld bekommen. Das Elterngeld soll einen Teil des wegfallenden Einkommens nach der Geburt ausgleichen.
Basiselterngeld: Das Basiselterngeld beträgt grundsätzlich zwischen: 300 und 1.800 Euro pro Monat.
ElterngeldPlus: Beim ElterngeldPlus sind grundsätzlich: 150 bis 900 Euro pro Monat möglich.
Welche Variante für euch finanziell sinnvoller ist, hängt unter anderem davon ab, ob und wie viel ihr nach der Geburt arbeitet.
Elternzeit und Elterngeld sind nicht dasselbe
Das ist einer der häufigsten Punkte, bei denen Eltern durcheinanderkommen.
Elternzeit = Freistellung von der Arbeit
Elterngeld = finanzielle Unterstützung
Ihr könnt also Elternzeit nehmen, ohne Elterngeld zu beziehen. Umgekehrt ist Elterngeld nicht automatisch dasselbe wie Elternzeit. Für den Bezug von Elterngeld müsst ihr allerdings die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen und dürft grundsätzlich höchstens 32 Stunden pro Woche arbeiten.
Wie lange bekomme ich Elterngeld?
Beim Basiselterngeld können Eltern insgesamt grundsätzlich bis zu 14 Lebensmonate untereinander aufteilen.
Dafür müssen die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sein. Häufig wird die Aufteilung beispielsweise so gestaltet:
• Mama: 12 Monate
• Papa: 2 Monate
Die sogenannten Partnermonate ermöglichen zwei zusätzliche Monate, wenn auch der andere Elternteil Elterngeld bezieht und sich sein Einkommen entsprechend verringert. Daneben gibt es ElterngeldPlus und den Partnerschaftsbonus, die insbesondere für Eltern interessant sein können, die nach der Geburt in Teilzeit arbeiten möchten.
Achtung: Elterngeld wird nach Lebensmonaten berechnet
Das ist ein wichtiger Tipp für eure Planung: Elterngeld wird nicht nach Kalendermonaten, sondern nach Lebensmonaten des Kindes gezahlt. Wird euer Kind beispielsweise am 15. Oktober geboren, läuft der erste Lebensmonat vom 15. Oktober bis zum 14. November. Deshalb solltet ihr Elternzeit und Elterngeld möglichst anhand der Lebensmonate planen.
Wie hoch ist die Einkommensgrenze beim Elterngeld 2026?
Hier hat sich in den vergangenen Jahren einiges geändert.
Für Geburten ab dem 1. April 2025 liegt die Grenze beim zu versteuernden Einkommen bei 175.000 Euro. Das gilt für:
• Paare,
• Alleinerziehende,
• getrennt erziehende Eltern.
Entscheidend ist das zu versteuernde Einkommen und nicht einfach das Bruttoeinkommen. Bei Paaren wird das Einkommen beider Elternteile berücksichtigt. Für Familien mit höherem Einkommen lohnt sich deshalb ein genauer Blick in den Steuerbescheid.
Wann muss ich Elterngeld beantragen?
Der Antrag auf Elterngeld kann erst nach der Geburt des Kindes gestellt werden.
Unser Tipp: Kümmert euch trotzdem möglichst früh darum. Denn Elterngeld wird grundsätzlich nur für maximal drei Lebensmonate rückwirkend gezahlt. Wer den Antrag zu spät stellt, kann deshalb Geld verschenken.
Gibt es während der Elternzeit Kündigungsschutz?
Ja. Während der Elternzeit besteht ein besonderer Kündigungsschutz. Der Arbeitgeber darf während der Elternzeit grundsätzlich nicht kündigen. Ausnahmen sind nur in besonderen Fällen möglich und müssen entsprechend genehmigt werden. Der besondere Kündigungsschutz beginnt bereits vor dem eigentlichen Beginn der Elternzeit:
• grundsätzlich frühestens 8 Wochen vor Beginn einer Elternzeit bis zum dritten Geburtstag,
• beziehungsweise 14 Wochen vor Beginn einer Elternzeit zwischen dem dritten und achten Geburtstag.
Das bedeutet aber nicht, dass ein Arbeitsverhältnis nach der Elternzeit automatisch unverändert in jeder Einzelheit weiterläuft. Grundsätzlich könnt ihr jedoch nach der Elternzeit wieder zu eurer vertraglich vereinbarten Arbeitszeit zurückkehren.
Was passiert mit meinem Urlaub während der Elternzeit?
Auch beim Thema Urlaub gibt es eine wichtige Regelung: Der Arbeitgeber darf den jährlichen Erholungsurlaub für jeden vollen Kalendermonat Elternzeit um ein Zwölftel kürzen. Resturlaub, der bereits vor der Elternzeit entstanden ist, verfällt dagegen nicht einfach während der Elternzeit. Er kann grundsätzlich nach der Elternzeit genommen werden
Was passiert, wenn ich während der Elternzeit wieder schwanger werde?
Eine neue Schwangerschaft beendet eine laufende Elternzeit nicht automatisch. Als Mutter könnt ihr die laufende Elternzeit jedoch vorzeitig beenden, um die Mutterschutzfristen für das nächste Kind in Anspruch zu nehmen. Dafür ist grundsätzlich keine Zustimmung des Arbeitgebers erforderlich. Gerade bei kurzen Abständen zwischen Geschwistern lohnt es sich deshalb, die eigene Situation individuell zu prüfen.
Beratungsangebote im Bergischen Land: Wo bekomme ich Hilfe?
Ihr wohnt im Bergischen Land und habt Fragen zu Elterngeld oder Elternzeit? Dann müsst ihr nicht allein durch die Formulare kämpfen. Je nach Wohnort sind unterschiedliche Stellen zuständig. Für Familien aus Bergisch Gladbach und dem Rheinisch-Bergischen Kreis ist die Kreisverwaltung, für Familien aus dem Oberbergischen Kreis ist die Elterngeldstelle des Oberbergischen Kreises zuständig.
Elterngeld in Bergisch Gladbach
Kreisfamilienförderung / Elterngeld
Am Rübezahlwald 7
51469 Bergisch Gladbach
Elterngeld-Hotline: 02202 136270
Die Kreisverwaltung informiert über Antragstellung, Elterngeld und weitere familienbezogene Leistungen. Jugendamt Bergisch Gladbach kann Familien außerdem bei weiteren Fragen rund um Kinder und Familie eine wichtige Anlaufstelle sein.
Elterngeld in Gummersbach
Elterngeldstelle Oberbergischer Kreis
Moltkestraße 42
51643 Gummersbach
Telefon: 02261 88-1198
Die Elterngeldstelle bietet auch einen Online-Antrag an.
Weitere Anlaufstellen im Bergischen Land:

Familienberatung
Ihr beginnt gerade mit der Familienplanung oder seid gerade Eltern geworden? Neben den emotionalen Erlebnissen kommen auch finanzielle Entscheidungen auf euch zu. Damit ihr perfekt vorbereitet seid, unterstützt euch die Familienberatung der Volksbank Oberberg eG und geht mit euch gemeinsam durch den Formular-Dschungel.
# Elterngeld & Kindergeld,
# Mutterschutz und Elternzeit
# Absicherung & Vorsorge für die ganze Familie
Mehr Informationen über das Beratungs- und Betreuungspaket oder Terminvereinbarung.

Elternzeit und Elterngeld
Regelmäßige Online-Infoveranstaltung für (werdende) Eltern und Interessierte bieten auch
an:
Kath. Familienbildungsstätte Wipperfürth,
Haus der Familie
Klosterplatz 2
51688 Wipperfürth
Haus der Familie – Wipperfürth
Kath. Familienbildungsstätte Wuppertal
Bernhard-Letterhaus-Straße 8
42275 Wuppertal
Kath. Familienbildungsstätte Wuppertal
Spezielle Väter-Angebote

Männerabend für werdende Väter
Kostenfreie Infoveranstaltung für werdende Väter
Termin: auf Anfrage
Referent: Väterberater, Esperanza Caritas RheinBerg
GFO Kliniken Rhein-Berg
Elternschule am VPH
Vinzenz-Pallotti-Str. 20
51429 Bergisch Gladbach

Väterberatung
Beratungsangebote für Vätern/Paaren vor und nach der Geburt des Kindes. Information zu Fragen rund um Schwangerschaft, Geburt, Vaterschaft, Unterhalt, Umgangspflichten und -rechte und über staatliche Hilfen.
Caritas esperanza
Caritasverband für den Oberbergischen Kreis e.V.
Väterberatung
Talstraße 1, 51643 Gummersbach
Kontakt: Ralph Thau, Tel.: 02261/306-141 ralph.thau@caritas-oberberg.de
Checkliste: Elternzeit richtig planen
Damit ihr nichts Wichtiges vergesst, haben wir euch die wichtigsten Schritte zusammengefasst:
Vor der Geburt:
- ☐ Überlegen, wer wann Elternzeit nehmen möchte
- ☐ Elterngeld und Elternzeit getrennt planen
- ☐ Elterngeldrechner nutzen
- ☐ Finanzen für die ersten Monate planen
- ☐ Elternzeit rechtzeitig beim Arbeitgeber anmelden
- ☐ Bei Teilzeitwunsch frühzeitig mit dem Arbeitgeber sprechen
Nach der Geburt:
- ☐ Geburtsurkunden und notwendige Unterlagen zusammenstellen
- ☐ Elterngeld beantragen
- ☐ Antrag möglichst innerhalb der ersten drei Lebensmonate stellen
- ☐ Elterngeld nach Lebensmonaten planen
- ☐ Krankenversicherung prüfen
- ☐ gegebenenfalls Kindergeld beantrage
Offizielle Informationen und weiterführende Quellen:
Für eure persönliche Planung empfehlen wir euch immer, zusätzlich die offiziellen Informationen zu nutzen:
Familienportal des Bundes – Elternzeit
Bundesministerium der Justiz – Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)
Stand: Oktober 2026.
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Sozialberatung. Bei besonderen Arbeitsverhältnissen, Selbstständigkeit, mehreren Kindern oder komplizierten Einkommenssituationen solltet ihr eure zuständige Elterngeldstelle beziehungsweise eine fachkundige Beratungsstelle kontaktieren.
